Entlastungsleistungen

ENTLASTUNGSLEISTUNGEN – WAS IST DAS?
Kinder und Jugendliche mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehört insbesondere der Entlastungsbetrag, der Familien im Alltag unterstützt und pflegende Angehörige entlastet.
Entlastungsleistungen ermöglichen die Finanzierung von anerkannten Betreuungs- und Unterstützungsangeboten. Diese Angebote begleiten Kinder und Jugendliche stundenweise im Alltag, fördern ihre Teilhabe und schaffen Freiräume für Eltern und andere Angehörige. Ziel ist es, die Betreuungssituation zu verbessern und die gesamte Familie zu entlasten.
WER HAT ANSPRUCH?
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Kinder und Jugendliche mit einem anerkannten Pflegegrad. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekasse begutachtet.
Ein Pflegegrad kann unter anderem bei körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie bei bestimmten Entwicklungs- und Verhaltensstörungen in Betracht kommen, wenn dadurch ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im Alltag entsteht.
WARUM IST EIN PFLEGEGRAD FÜR FAMILIEN WICHTIG?
Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Familien verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel sowie weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote.
Diese Leistungen können dazu beitragen, die Betreuung des Kindes zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und Eltern sowie Angehörige im Alltag zu entlasten.
DER ENTLASTUNGSBETRAG
Pflegebedürftige Menschen aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro * . Dieser Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse bis zur gesetzlichen Höhe übernommen.
Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.
Wichtig: Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Daher empfiehlt es sich, den Antrag möglichst frühzeitig bei der Pflegekasse einzureichen.
*Stand 2026
SO BEANTRAGEN SIE EINEN PFLEGEGRAD
- Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
- Die Pflegekasse bestätigt den Antrag und beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.
- Gegebenenfalls können bereits vorhandene ärztliche Unterlagen, Therapieberichte oder weitere relevante Nachweise eingereicht werden.
- Es findet eine Begutachtung des Kindes bzw. Jugendlichen durch den Medizinischen Dienst statt.
- Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens über die Einstufung in einen Pflegegrad und versendet einen schriftlichen Bescheid.
- Bei Anerkennung des Pflegegrades können die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
- Sollte der Antrag abgelehnt werden oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt werden, kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden.
- Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens kann eine erneute Prüfung oder eine weitere Begutachtung erfolgen.
- Nach erfolgreicher Anerkennung beginnen die Leistungen der Pflegeversicherung rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
UNSER UNTERSTÜTZUNGSANGEBOT
Wir beraten Familien kostenlos zu den Möglichkeiten eines Pflegegrades und zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Darüber hinaus informieren wir über die Nutzung des Entlastungsbetrages und bieten individuell abgestimmte Betreuungs- und Unterstützungsangebote an. Regelmäßige Gespräche mit den Familien sowie eine bedarfsgerechte pädagogische Begleitung sind dabei selbstverständlich.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie unverbindlich und unterstützen Sie auf dem Weg zu den passenden Hilfen für Ihr Kind und Ihre Familie.
