Inklusionshilfe
In den unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen kommen nicht alle ohne Weiteres gut in den unterschiedlichen Lebenssystemen zurecht. Ohne nachhaltige und individuelle Unterstützung fällt es manchen Kindern und Jugendlichen schwer, sich positiv in Kontexten wie Kindergarten, Schule oder Berufsausbildung zu entwickeln. Bestehende Störungsbilder und / oder Behinderungen gefährden die weitere Entwicklung des jungen Menschen.
Während früher Begrifflichkeiten wie Schulbegleitung oder Integrationshilfe vorherrschend waren, gilt es heute, im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch Inklusion zu ermöglichen, dass diese Kinder / Jugendlichen nicht integriert werden müssen, sondern eine Teilhabe durch den Verbleib im regulären Kontext von vornherein gewährleistet ist.
ZIELE
Kernziel einer Inklusionshilfe ist es durch eine individuelle Begleitung die Entwicklung von Behinderungen zu vermeiden oder bestehende Behinderungen sowie ihre Folgen abzumildern. Inklusionshelfer/ innen unterstützen daher Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in den unterschiedlichen Lern- und Bildungssystemen wie Kindertagesstätte, Schule oder Ausbildungsstätte – orientiert an ihren individuellen Bedürfnissen. Beispiele für eine seelische Behinderung sind Entwicklungsverzögerungen, Autismus, Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung oder das ADS- bzw. ADHS-Syndrom.
Die Inklusionshelfer/innen unterstützen das jeweilige Kind / den Jugendlichen nach Bedarf mit einem vielfältigen Aufgabenfeld:
- bei pflegerischen Maßnahmen
- bei Bereitstellen von Arbeitsmaterialien
- bei feinmotorischen Aufgaben wie Schneiden, Kleben, bei Handarbeiten, Werken
- im Sportunterricht
- bei der Einschätzung von Gefahrensituationen
- in der Kommunikation
- bei der Gestaltung von sozialen Kontakten
- bei der Vermittlung von Regeln und ihrer Einhaltung
- bei der Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen des Lehrers
- bei Einhaltung von Ordnungsprinzipien
- bei Arbeitsabläufen
Dabei orientiert sich der Arbeitsbereich des Inklusionshelfers immer an der individuellen Bedürfnislage und Belastungsfähigkeit des jungen Menschen sowie am miteinander vereinbarten Hilfeplan. Die Arbeit der Inklusionshelfer /innen ist mit vielen anderen Bereichen verknüpft. Eine enge Zusammenarbeit mit Erziehern, Lehrern, Therapeuten und Eltern ist uns enorm wichtig.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND FINANZIERUNG
Grundlage der Maßnahme ist die notwendige Unterstützung zur Eingliederung und Teilhabe an der Gesellschaft. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt maßgeblich von den individuellen Problemlagen ab – nach derzeitiger Rechtslage ist nach §53 SGB XII das Sozialamt zuständig oder das jeweilige Jugendamt nach §35a SGB VIII.
Wird zwischen Einrichtung und Eltern eine Inklusionshilfe als notwendig erachtet, stellen die Eltern einen Antrag beim zuständigen Kostenträger. Wichtig ist, dass in den meisten Fällen eine Feststellung über das Vorliegen einer (drohenden) Behinderung vorgelegt werden muss.