Begleitete Umgangskontakte
Im Mittelpunkt der Standards stehen einerseits der allgemeine Schutz des Kindes / Jugendlichen, andererseits das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern nach Elterntrennung oder Herausnahme aus der Familie.
Kindeswohl und Kindeswille sind die Richtschnur bei allen Regelungen zum Umgangsrecht!
HERAUSFORDERUNGEN DES BEGLEITETEN UMGANGS
Die Anforderungen für diese Leistungen sind vielfältig. Hierzu gehört es:
- dem Kind die Gelegenheit zu geben, seinen Platz im Familiensystem zu finden
- das Bewusstsein dafür zu schärfen, ob das Kind die Kontakte als übermäßig belastend empfindet und diese eventuell ausgesetzt werden müssen
- die unterschiedlichen Familienformen mit den verschiedenen ethnischen-kulturellen Hintergründen sensibel zu berücksichtigen und flexibel in den Umgang einzubauen
- fallspezifische Reflexionen durchzuführen, um weitere Unterstützungsangebote zu prüfen
- Leistungen zeitnah abzuwickeln
- die Grundlagen zum Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) zu kennen und mit einer zertifizierten Fachkraft der Einrichtung zusammen zu arbeiten
- Eskalationen zwischen Elternteilen zu vermeiden und vermittelnd zu intervenieren und zu steuern
Rechtliche Rahmenbedingungen:
§ 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB:
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen
§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB; § 1685:
Umgangsberechtigter Personenkreis ist ausgeweitet auf Großeltern, Geschwister, Stiefelternteile und Pflegepersonen
§ 1684 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BGB:
Das Familiengericht darf den begleiteten Umgang anordnen
RAHMENBEDINGUNGEN / AUFGABEN
Unsere oberste Aufgabe besteht darin, an einem neutralen Ort während des Verfahrens Interaktionen zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil zu ermöglichen und entsprechend zu begleiten.
Die Umgangsbegleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Begleitung der Übergabe des Kindes
- Begleitung des Zusammenseins von Kind und umgangsberechtigtem Elternteil
- Gewährung eines sicheren Ablaufs und Dokumentation des Umgangskontaktes
- Rückmeldung und Kooperation
RÄUMLICHKEITEN
In der Regel finden Umgangskontakte an neutralem Ort statt. Daher sind entsprechende Räumlichkeiten notwendig, die wir hierfür zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können neutrale Orte an anderer Stelle genutzt werden, in begrenztem Umfang können Kontakte auch außerhalb festgelegter Räumlichkeiten stattfinden, sofern dies befürwortet wird.