Autismustherapie
„Autismus ist keine Krankheit, keine Störung oder gar beklagenswerte Beeinträchtigung, sondern nur eine ungewöhnliche, eigentümliche Ausgeprägtheit des Menschseins.“ (Dr. Barry Prizant)
Bei der Autismustherapie handelt es sich um ein Einzelfall bezogenes Jugendhilfeangebot nach § 35a SGB VIII sowie bei Bedarf nach §29-31 und §41 SGB VIII. Maßgeblich für die therapeutische Arbeit ist ein vereinbarter Therapieplan / Hilfeplan sowie die individuellen oder akuten Problemlagen der Kinder, Jugendlichen, Eltern und begleitenden Institutionen. Bei Bedarf beraten wir bei Verdacht auf eine entsprechende Problematik über mögliche Hilfen und Zugangswege.
ZIELGRUPPE
Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten
Autismus-Spektrum-Störung
Wir arbeiten u.a. mit folgenden Methoden:
TEACCH / Musiktherapie / PECSKunsttherapie / AB-A / Erlebnispädagogik / Verhaltenstherapie / Heilpädagogik / Interventionen
ZIELE
Grundsätzliches Ziel einer Autismustherapie ist es, dem Kind / Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Je nach bereits vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten gestalten sich die Ziele für die Therapie unterschiedlich und werden daher im Hilfeplan individuell festgelegt.
Wir unterscheiden 7 Bereiche, in denen Zielformulierungen erfolgen können:
- Bearbeitung von Wahrnehmungsproblematiken und Verhaltensproblemen
- Förderung und Weiterentwicklung der sozialen Interaktion
- Förderung der Kommunikationskompetenzen
- Förderung und Therapie der Steuerung von Impulsivität und Aufmerksamkeit
- Verbesserung der eingeschränkten, stereotypen, repetitiven Interessen, Aktivitäten und Verhaltensweisen
- Durchführung von Elternberatung und begleitender Familienarbeit
- Beratung und Austausch mit schulischen und weiteren betreuenden Institutionen
ABLAUF DER AUTISMUSSPEZIFISCHEN FÖRDERUNG / THERAPIE
Eine autismusspezifische Therapie kann sowohl vom Kostenträger (Jugendamt / Sozialamt) wie auch von Familien selbst angefragt werden. Gemäß unserer Träger-Philosophie betrachtet unsere Autismustherapie nicht nur das Kind selbst, sondern auch das Familiensystem sowie das schulische Umfeld. Sofern nicht bereits in einem Hilfeplangespräch Ziele festgelegt wurden, finden zu Beginn ein Elterngespräch und eine Sichtung des betroffenen Kindes / Jugendlichen nach unseren festgelegten Standards statt. Ergänzt durch eingereichte Unterlagen (Diagnostikbericht und etwaige Vorberichte) wird ein entsprechender Therapie-/ Hilfeplan erstellt, der mit der Antragstellung beim Kostenträger eingereicht wird. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnt zeitnah die autismustherapeutische Arbeit. Auch die Familien- und Elternberatung gehört für uns notwendigerweise zur Förderung, damit eine effektive Hilfeleistung erbracht werden kann. Die konkrete Arbeit kann auch durch mehrere Fachkräfte geleistet werden – je nach individueller Ausgestaltung.
TECHNIKEN UND METHODEN
Effektive therapeutische Arbeit leitet sich für uns nicht an einem spezifischen methodischen Ansatz ab, sondern betrachtet systemisch und ganzheitlich den Kontext des Klienten und seiner Umwelt. Daher halten wir unterschiedliche methodische Ansätze vor und kombinieren diese so im therapeutischen Prozess, wie es dem individuellen Hilfebedarf entspricht.